Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestandteil unserer laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

 

  1. Allgemeines

Diese AGB werden bei Neubeginn einer Geschäftsbeziehung beigefügt. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Lieferungsverträge. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht bei Vertragsabschluss noch einmal ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Verkaufsbedingungen als angenommen.

 

  1. Angebote + Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Bindende Abmachungen können wir erst nach Erhalt des Auftrages und Prüfung der Liefermöglichkeiten eingehen. Unsere Preisstellung beruht auf den am Tage des Angebots maßgebenden Kostenfaktoren. Wir sind berechtigt, eine Korrektur des Preises vorzunehmen, falls sich diese Faktoren bis zum Tag der Lieferung ändern. Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird den genannten Preisen zugerechnet und auf der Rechnung offen ausgewiesen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

 

  1. Lieferung + Abnahme

Lieferzeitangaben gelten ab Werk und sind unverbindlich. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch keinesfalls vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Ausführung. Führt die Entwicklung der Verhältnisse zu Störungen oder Hemmungen in unserem Betrieb oder bei unseren Zulieferanten, so sind beide Teile berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, der Besteller jedoch nur dann, wenn wir ihm mitteilen, daß wir in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein werden, die Lieferung auszuführen. Schadenersatz wegen nicht erfolgter Lieferung kann der Besteller grundsätzlich nicht verlangen. Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

 

  1. Versand

Der Versand geschieht auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung, bei Lieferung frei Empfangsstation, oder durch Lastwagen des Verkäufers. Wir versichern die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers, und zwar zu dessen Lasten.

 

  1. Mängelrügen

Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Die Untersuchungspflicht besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt sind. Unterbleibt die Untersuchung, so haftet der Verkäufer nicht für Mängel der Ware. Mängelrügen sind binnen 8 Arbeitstagen nach Warenerhalt bei uns vorzubringen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Bei von uns anerkannten Reklamationen liefern wir nach Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers bestehen nicht. Rücksendungen müssen ausreichend frankiert sein. Unfrei zurückgesandte Sendungen werden nicht akzeptiert. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Portokosten erstattet.

 

  1. Zahlung

Lieferung erfolgt in der Regel auf offene Rechnung (Bonität des Käufers vorausgesetzt), zahlbar innerhalb von 10 Tagen abzüglich 3% Skonto, 30 Tage netto. Abweichende Zahlungsmodi werden von uns nur durch unsere ausdrückliche Bestätigung anerkannt und auf der Rechnung ausgewiesen.

Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. In diesem Falle werden wir vorher die Genehmigung des Käufers einholen. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein (284 § BGB). Bei Zahlungsverzug kommen vom Fälligkeitstag ab Verzugszinsen in Anrechnung. Verzugszinsen sind in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu zahlen, wobei es dem Verkäufer unbenommen bleibt, einen höheren Zinsschaden nachzuweisen. Der Verkäufer ist auch berechtigt, eine vom Rechnungstag bis zum Zahlungstag eingetretene Geldentwertung ersetzt zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zahlbar. Dieses Recht erlischt auch dann nicht, wenn in vorangegangenen Fällen Stundung gewährt worden war. Wechsel zu nehmen, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Ihre Annahme geschieht zahlungshalber unter üblichem Vorbehalt. Diskontkosten und sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Abnahme von Wechseln bleibt die Fälligkeit der Forderung unberührt, so daß sich der Käufer gegenüber dem Kaufpreisanspruch nicht auf Stundung bis zur Fälligkeit des Wechsels berufen kann. Schecks gelten nicht als Barzahlung und werden nur unter Vorbehalt angenommen. Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des Vergleichs oder Konkursverfahrens beim Käufer ist die Forderung sofort fällig. Auch im Falle der Mängelrüge bleibt die fristgemäße Zahlungsfrist des Käufers bestehen. Auch berechtigte Gewährleistungsansprüche bedingen keinen Aufschub der Kaufpreiszahlung.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Tilgung aller jeweils offenen Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die weiterverkaufte Ware und auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verbindung oder Vermischung mit Material, das dem Verkäufer nicht gehört, erwirbt der Verkäufer stets Miteigentum. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder die Überlassung im Tauschwege ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt zur Sicherung an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Waren an einen oder mehrere Abnehmer, ob sie unverarbeitet oder verarbeitet, weiterverkauft werden. Für den Fall, daß die Waren verkauft werden, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes unserer Waren. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Sofern der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Gesamtforderung um 25% übersteigt, verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers zur Freigabe vollständig bezahlter Lieferungen nach unserer Wahl. Eine Aufrechnung seitens des Käufers ist ausschließlich zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, im Übrigen ist jede sonstige Aufrechnung unzulässig. Gleiches gilt hinsichtlich eines Zurückhaltungsrechts.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Kaarst, Gerichtsstand Neuss. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln ohne Rücksicht auf ihren Zahlungsort.

 

Stand: 12.02.1997